{"id":285,"date":"2016-03-28T17:53:38","date_gmt":"2016-03-28T15:53:38","guid":{"rendered":"https:\/\/www.heurigenkassen.at\/cms\/?page_id=285"},"modified":"2016-03-28T17:53:38","modified_gmt":"2016-03-28T15:53:38","slug":"agb","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.heurigenkassen.at\/cms\/agb\/","title":{"rendered":"AGB"},"content":{"rendered":"<p>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen der JCT Handels GmbH<br \/>\nbasierend auf den Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen der WKO.<\/p>\n<p>1. Vertragsumfang und G\u00fcltigkeit<br \/>\nAlle Auftr\u00e4ge und Vereinbarungen sind nur dann rechtsverbindlich, wenn sie vom Auftragnehmer schriftlich und firmengem\u00e4\u00df gezeichnet werden. Einkaufsbedingungen des Auftraggebers werden f\u00fcr das gegenst\u00e4ndliche Rechtsgesch\u00e4ft und die gesamte Gesch\u00e4ftsbeziehung hiermit ausgeschlossen. Angebote sind grunds\u00e4tzlich freibleibend.<br \/>\n2. Leistung und Pr\u00fcfung<br \/>\n2.1. Gegenstand des Auftrages kann sein: Lieferung eines<br \/>\nRegistrierkassensystems bestehend aus Hard- und Software, Mitwirkung bei der<br \/>\nInbetriebnahme, Sonstige Dienstleistungen.<br \/>\n2.4. Die Software wird individuell auf den Auftraggeber abgestimmt (Logo, Betriebsdaten). L\u00e4sst der Auftraggeber den Zeitraum von zwei Wochen nach Fertigstellung ohne Programmabnahme verstreichen, so gilt die gelieferte Software mit dem Enddatum des genannten Zeitraumes als abgenommen. Bei Einsatz der Software im Echtbetrieb des Auftraggebers gilt die Software jedenfalls als angenommen. Liegen schriftlich gemeldete, wesentliche M\u00e4ngel vor, das hei\u00dft, dass der Echtbetrieb nicht begonnen oder fortgesetzt werden kann, so ist nach M\u00e4ngelbehebung eine neuerliche Abnahme erforderlich. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die Abnahme von Software wegen unwesentlicher M\u00e4ngel abzulehnen.<br \/>\n2.5. Bei Bestellung von Standardpaketen best\u00e4tigt der Auftraggeber mit<br \/>\nBestellung die Kenntnis des Leistungsumfanges des bestellten Pakets.<br \/>\n3. Preise, Steuern und Geb\u00fchren<br \/>\n3.1. Alle Preise verstehen sich in Euro ohne Umsatzsteuer. Sie gelten nur f\u00fcr den vorliegenden Auftrag. Die genannten Preise verstehen sich ab Gesch\u00e4ftssitz bzw.<br \/>\n-stelle des Auftragnehmers. Die Kosten von Programmtr\u00e4gern (z. B. Sicherungsplatten, USB-Stick) sowie allf\u00e4llige Vertragsgeb\u00fchren werden gesondert in Rechnung gestellt.<br \/>\n3.2. Bei Standardprodukten gelten die am Tag der Bestellung g\u00fcltigen Listenpreise. Bei allen anderen Dienstleistungen (Einschulung, technische Unterst\u00fctzung, usw.) wird der Arbeitsaufwand zu den am Tag der Leistungserbringung g\u00fcltigen S\u00e4tzen verrechnet. Abweichungen von einem dem Vertragspreis zugrundeliegenden Zeitaufwand, wird nach tats\u00e4chlichem Anfall berechnet.<br \/>\n3.3. Die Kosten f\u00fcr Fahrt-, Tag- und N\u00e4chtigungsgelder werden dem Auftraggeber gesondert nach den jeweils g\u00fcltigen Stundens\u00e4tzen in Rechnung gestellt. Wegzeiten gelten als Arbeitszeit.<br \/>\n4. Liefertermin<br \/>\n4.1. Der Auftragnehmer ist bestrebt, die vereinbarten Termine der Erf\u00fcllung<br \/>\n(Fertigstellung) m\u00f6glichst genau einzuhalten.<br \/>\n4.2. Die angestrebten Erf\u00fcllungstermine k\u00f6nnen nur dann eingehalten werden, wenn der Auftraggeber zu den vom Auftragnehmer angegebenen Terminen alle notwendigen Arbeiten und Unterlagen vollst\u00e4ndig zur Verf\u00fcgung stellt und seiner Mitwirkungspflicht nachkommt. Lieferverz\u00f6gerungen und Kostenerh\u00f6hungen, die durch unrichtige, unvollst\u00e4ndige oder nachtr\u00e4glich ge\u00e4nderte Angaben und Informationen bzw. zur Verf\u00fcgung gestellte Unterlagen entstehen, sind vom Auftragnehmer nicht zu vertreten und k\u00f6nnen nicht zum Verzug des Auftragnehmers f\u00fchren. Daraus resultierende Mehrkosten tr\u00e4gt der Auftraggeber.<br \/>\n4.3. Bei Auftr\u00e4gen, die mehrere Einheiten umfassen, ist der Auftragnehmer berechtigt, Teillieferungen durchzuf\u00fchren bzw. Teilrechnungen zu legen.<br \/>\n5. Zahlung<br \/>\n5.1. Die vom Auftragnehmer gelegten Rechnungen inklusive Umsatzsteuer sind laut den jeweiligen Zahlungskonditionen zahlbar. F\u00fcr Teilrechnungen<br \/>\ngelten die f\u00fcr den Gesamtauftrag festgelegten Zahlungsbedingungen analog.<br \/>\n5.2 Bei Auftragserteilung m\u00fcssen 50% der Auftragssumme binnen 3 Tagen angezahlt werden.<br \/>\n5.3. Die Einhaltung der vereinbarten Zahlungstermine bildet eine wesentliche Bedingung f\u00fcr die Durchf\u00fchrung der Lieferung bzw. Vertragserf\u00fcllung durch den Auftragnehmer. Die Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungen berechtigen den Auftragnehmer, die laufenden Arbeiten einzustellen und vom Vertrag zur\u00fcckzutreten. Alle damit verbundenen Kosten sowie der Gewinnentgang sind vom Auftraggeber zur tragen. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen iHv 6% verrechnet.<br \/>\n5.4. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen nicht vollst\u00e4ndiger Gesamtlieferung, Garantie- oder Gew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcchen oder Bem\u00e4ngelungen zur\u00fcckzuhalten.<br \/>\n6. Urheberrecht und Nutzung<br \/>\n6.1. Alle Urheberrechte an den vereinbarten Leistungen stehen dem<br \/>\nAuftragnehmer bzw. dessen Lizenzgebern zu. Der Auftraggeber erh\u00e4lt ausschlie\u00dflich das Recht, die Software nach Bezahlung des vereinbarten Entgelts ausschlie\u00dflich zu eigenen Zwecken zu verwenden. Durch den gegenst\u00e4ndlichen Vertrag wird lediglich eine Werknutzungsbewilligung erworben. Eine Verbreitung durch den Auftraggeber ist gem\u00e4\u00df Urheberrechtsgesetz ausgeschlossen. Durch die Mitwirkung des Auftraggebers bei der Herstellung der Software werden keine Rechte \u00fcber die im gegenst\u00e4ndlichen Vertrag festgelegte Nutzung erworben. Jede Verletzung der Urheberrechte des Auftragnehmers zieht Schadensersatzanspr\u00fcche nach sich, wobei in einem solchen Fall volle Genugtuung zu leisten ist.<br \/>\n6.2. Die Anfertigung von Kopien f\u00fcr Archiv- und Datensicherungszwecke ist dem Auftraggeber unter der Bedingung gestattet, dass in der Software kein ausdr\u00fcckliches Verbot des Lizenzgebers oder Dritter enthalten ist, und dass s\u00e4mtliche Copyright- und Eigentumsvermerke in diesen Kopien unver\u00e4ndert mit \u00fcbertragen werden.<\/p>\n<p>6.3. Sollte f\u00fcr die Herstellungen von Interoperabilit\u00e4t der gegenst\u00e4ndlichen Software die Offenlegung der Schnittstellen erforderlich sein, ist dies dem Auftraggeber gegen Kostenverg\u00fctung beim Auftragnehmer zu beauftragen. Kommt der Auftragnehmer dieser Forderung nicht nach und erfolgt eine Dekompilierung gem\u00e4\u00df Urheberrechtsgesetz, sind die Ergebnisse ausschlie\u00dflich zur Herstellung der Interoperabilit\u00e4t zu verwenden. Missbrauch hat Schadenersatz zur Folge.<br \/>\n7. R\u00fccktrittsrecht<br \/>\n7.1. F\u00fcr den Fall der \u00dcberschreitung einer vereinbarten Lieferzeit aus alleinigem Verschulden oder rechtswidrigem Handeln des Auftragnehmers ist der Auftraggeber berechtigt, mittels eingeschriebenen Briefes vom betreffenden Auftrag zur\u00fcckzutreten, wenn auch innerhalb der angemessenen Nachfrist die vereinbarte Leistung in wesentlichen Teilen nicht erbracht wird und den Auftraggeber dann kein Verschulden trifft.<br \/>\n7.2. H\u00f6here Gewalt, Arbeitskonflikte, Naturkatastrophen und Transportsperren sowie sonstige Umst\u00e4nde, die au\u00dferhalb der Einflussm\u00f6glichkeiten des Auftragnehmers liegen, entbinden den Auftragnehmer von der Lieferverpflichtung bzw. gestatten ihm eine Neufestsetzung der vereinbarten Lieferzeit.<br \/>\n7.3. Stornierungen durch den Auftraggeber sind nur mit schriftlicher Zustimmung des Auftragnehmers und nur innerhalb von 7 Tagen nach Bestellung m\u00f6glich. Ist der Auftragnehmer mit einem Storno einverstanden, so hat er das Recht, neben den erbrachten Leistungen und aufgelaufenen Kosten eine Stornogeb\u00fchr in H\u00f6he von 30 % des noch nicht abgerechneten Auftragswertes des Gesamtprojektes zu verrechnen.<br \/>\n8. Gew\u00e4hrleistung und Haftung<br \/>\n8.1. M\u00e4ngelr\u00fcgen sind nur g\u00fcltig, wenn sie reproduzierbare M\u00e4ngel betreffen und nach Programmabnahme schriftlich dokumentiert erfolgen. Im Falle der Gew\u00e4hrleistung hat Verbesserung jedenfalls Vorrang vor Preisminderung oder Wandlung. Bei gerechtfertigter M\u00e4ngelr\u00fcge werden die M\u00e4ngel in angemessener Frist behoben, wobei der Auftraggeber dem Auftragnehmer alle zur Untersuchung und M\u00e4ngelbehebung erforderlichen Ma\u00dfnahmen erm\u00f6glicht. Die Vermutung der Mangelhaftigkeit gem. \u00a7 924 ABGB gilt als ausgeschlossen.<br \/>\n8.2. Korrekturen und Erg\u00e4nzungen, die sich bis zur \u00dcbergabe der vereinbarten Leistung aufgrund organisatorischer und programmtechnischer M\u00e4ngel, welche vom Auftragnehmer zu vertreten sind, als notwendig erweisen, werden kostenlos vom Auftragnehmer durchgef\u00fchrt.<br \/>\n8.3. Kosten f\u00fcr Hilfestellung, Fehldiagnose sowie Fehler- und St\u00f6rungsbeseitigung, die vom Auftraggeber zu vertreten sind sowie sonstige Korrekturen, \u00c4nderungen und Erg\u00e4nzungen werden vom Auftragnehmer gegen Berechnung durchgef\u00fchrt. Dies gilt auch f\u00fcr die Behebung von M\u00e4ngeln, wenn Programm\u00e4nderungen, Erg\u00e4nzungen oder sonstige Eingriffe vom Auftraggeber selbst oder von dritter Seite vorgenommen worden sind.<br \/>\n8.4. Ferner \u00fcbernimmt der Auftragnehmer keine Gew\u00e4hr f\u00fcr Fehler, St\u00f6rungen oder Sch\u00e4den, die auf unsachgem\u00e4\u00dfe Bedienung, ge\u00e4nderte Betriebssystemkomponenten, Schnittstellen und Parameter, Verwendung ungeeigneter Organisationsmittel und Datentr\u00e4ger, anormale Betriebsbedingungen (insbesondere Abweichungen von den Installations- und Lagerbedingungen) sowie auf Transportsch\u00e4den zur\u00fcckzuf\u00fchren sind.<br \/>\n8.5. F\u00fcr Programme, die durch eigene Programmierer des Auftraggebers bzw. Dritte nachtr\u00e4glich ver\u00e4ndert werden, entf\u00e4llt jegliche Gew\u00e4hrleistung durch den Auftragnehmer.<br \/>\n8.6. Soweit Gegenstand des Auftrages die \u00c4nderung oder Erg\u00e4nzung bereits bestehender Programme ist, bezieht sich die Gew\u00e4hrleistung auf die \u00c4nderung oder Erg\u00e4nzung. Die Gew\u00e4hrleistung f\u00fcr das urspr\u00fcngliche<br \/>\nProgramm lebt dadurch nicht wieder auf.<br \/>\n8.7. Der Auftragnehmer erbringt die vertraglich zugesicherten Leistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Unternehmers &#8211; dies gilt auch f\u00fcr s\u00e4mtliche Leistungen seiner Mitarbeiter und Subauftragnehmer, f\u00fcr deren Handlungen der Auftragnehmer wie f\u00fcr eigene Handlungen haftet.<br \/>\n8.8. Der Auftragnehmer haftet nicht f\u00fcr einen bestimmten Erfolg, sondern alleine daf\u00fcr, dass er seine Leistungen nach bestem Wissen und Gewissen und dem<br \/>\nStand der Technik erbringt. Eine Haftung f\u00fcr allf\u00e4llige Sch\u00e4den durch Leistungen des Auftragnehmers besteht nur bei grob fahrl\u00e4ssiger Verursachung des Schadens durch den Auftragnehmer oder dessen Gehilfen. F\u00fcr mittelbare oder indirekte Sch\u00e4den, insbesondere entgangener Gewinn oder dergleichen ist jede Haftung, soweit zwingend gesetzliche Bestimmungen dem nicht ausdr\u00fccklich entgegenstehen, ausgeschlossen. Im Falle einer Inanspruchnahme<br \/>\ndes Auftragnehmers, aus welchen Gr\u00fcnden auch immer, ist die Haftung des<br \/>\nAuftragnehmers jedenfalls mit der H\u00f6he des gegenst\u00e4ndlichen Auftragsvolumens begrenzt.<br \/>\n8.10. Der Auftraggeber stellt sicher, dass geeignete Vorkehrungen vor Datenverlust bzw. zur Erm\u00f6glichung einer Datenwiederherstellung getroffen sind (z. B. durch regelm\u00e4\u00dfige Sicherungen).<br \/>\n9. Sonstige<br \/>\nSollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch der \u00fcbrige Inhalt dieses Vertrages nicht ber\u00fchrt. Die Vertragspartner werden partnerschaftlich zusammenwirken, um eine Regelung zu finden, die den unwirksamen Bestimmungen m\u00f6glichst nahe kommt.<br \/>\n10. Schlussbestimmungen<br \/>\nSoweit nicht anders vereinbart, gelten die zwischen Vollkaufleuten zur Anwendung kommenden gesetzlichen Bestimmungen ausschlie\u00dflich nach \u00f6sterreichischem Recht, auch dann, wenn der Auftrag im Ausland durchgef\u00fchrt wird. Gerichtsstand ist Krems.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen der JCT Handels GmbH basierend auf den Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen der WKO. 1. Vertragsumfang und G\u00fcltigkeit Alle Auftr\u00e4ge und Vereinbarungen sind nur dann rechtsverbindlich, wenn sie vom Auftragnehmer schriftlich und firmengem\u00e4\u00df gezeichnet werden. 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