{"id":132,"date":"2015-10-22T09:29:00","date_gmt":"2015-10-22T07:29:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www.heurigenkassen.at\/cms\/?page_id=132"},"modified":"2018-05-16T16:02:59","modified_gmt":"2018-05-16T14:02:59","slug":"fragen","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.heurigenkassen.at\/cms\/fragen\/","title":{"rendered":"FRAGEN"},"content":{"rendered":"<p><strong>Ab welcher Umsatzgrenze besteht Kassenpflicht?<\/strong><\/p>\n<p>F\u00fcr Unternehmer mit einem Jahresumsatz \u00fcber 15.000,&#8211; \u20ac und Barums\u00e4tzen \u00fcber 7.500,&#8211; \u20ac besteht ab dem Jahr 2016 die Verpflichtung zur Verwendung eines elektronischen Aufzeichnungssystems. Als Registrierkasse k\u00f6nnen auch serverbasierende Aufzeichnungssysteme, Waagen und Taxameter mit Kassenfunktionen dienen. Beide Umsatzgrenzen m\u00fcssen \u00fcberschritten werden, damit die Kassenpflicht eintritt. Ab 1. J\u00e4nner 2017 muss zus\u00e4tzlich eine technische Sicherheitseinrichtung im Kassensystem vorhanden sein.<\/p>\n<p><strong>Was versteht man unter \u201eBarums\u00e4tze\u201c?\u00a0<\/strong><\/p>\n<p>Als Barums\u00e4tze gelten Ums\u00e4tze, bei denen die Gegenleistung mit Bargeld, Kredit- oder Bankomatkarte, sowie anderen vergleichbaren Zahlungsformen (z.B. Zahlung mittels Mobiltelefon oder PayLife Quick) beglichen wird. Als Barzahlung gilt weiters die Hingabe von Barschecks sowie vom Unternehmer ausgegebener und von ihm an Geldes statt angenommener Gutscheine, Bons, Geschenkm\u00fcnzen und dergleichen. Bezahlung mit Erlagschein oder E-Banking z\u00e4hlt nicht zu den Barums\u00e4tzen.<\/p>\n<p><strong>Ab wann besteht bei \u00dcberschreiten der Grenzen Kassenpflicht?\u00a0<\/strong><\/p>\n<p>Ab dem erstmaligen \u00dcberschreiten der oben genannten Grenzen muss der Unternehmer mit Beginn des viertfolgenden Monats nach Ablauf des Voranmeldezeitraums f\u00fcr die Umsatzsteuer (Kalendermonat oder Kalendervierteljahr) ein geeignetes Kassensystem haben.<\/p>\n<p><strong>Wie ist vorzugehen, wenn die Grenzen f\u00fcr die Registrierkassenpflicht 2015 \u00fcberschritten wurden, der Betrieb aber 2016 aufgegeben wird (wegen Pensionierung oder Verkauf)?<\/strong><\/p>\n<p>Ein Unternehmer, der die Grenzen im Jahr 2015 \u00fcberschreitet, muss grunds\u00e4tzlich ab 1.1. 2016 eine elektronische Registrierkasse haben. Egal, ob er im n\u00e4chsten Jahr den Betrieb aufgibt wird oder nicht. Wenn der Unternehmer die Grenzen 2016 nicht mehr \u00fcberschreitet und absehbar ist, dass er sie k\u00fcnftig auch nicht \u00fcberschreitet wird (etwa durch Umstellung auf \u201eNichtbarumsatzgesch\u00e4fte\u201c), besteht f\u00fcr ihn ab 1.1.2017 keine Registrierkassenpflicht mehr. Hat der Unternehmer 2016 keinen einzigen Barumsatz mehr (durch komplette Umstellung auf Zielgesch\u00e4fte, Erlagscheine etc.), muss er ab 1.1. 2016 auch keine Registrierkasse haben.<\/p>\n<p><strong>Was versteht man unter Belegerteilungspflicht?<\/strong><\/p>\n<p>F\u00fcr jeden Betrieb \u00a0besteht ab 1.1.2016 die Verpflichtung bei Barzahlungen einen Beleg zu erstellen und dem K\u00e4ufer auszuh\u00e4ndigen. Dieser muss den Beleg entgegennehmen und bis au\u00dferhalb der Gesch\u00e4ftsr\u00e4umlichkeiten f\u00fcr Zwecke der Kontrolle durch die Finanzverwaltung mitnehmen. Jeder Beleg muss folgenden Inhalt aufweisen:<\/p>\n<ul>\n<li>Bezeichnung des leistenden\/liefernden Unternehmens<\/li>\n<li>fortlaufende Nummer mit einer oder mehreren Zahlenreihen, die zur Identifizierung des Gesch\u00e4ftsvorfalls einmalig vergeben werden<\/li>\n<li>Tag der Belegausstellung<\/li>\n<li>Menge und handels\u00fcbliche Bezeichnung der Ware oder Dienstleistung<\/li>\n<li>Betrag der Barzahlung<\/li>\n<li>bei Verwendung der technischen Sicherheitseinrichtung m\u00fcssen noch zus\u00e4tzlich folgende Bestandteile auf dem Beleg aufscheinen: Kassenidentifikationsnummer, Datum und Uhrzeit der Belegausstellung, Betrag der Barzahlung nach Steuers\u00e4tzen getrennt, maschinenlesbarer Code (z.B. QR-Code)<\/li>\n<\/ul>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Ab welcher Umsatzgrenze besteht Kassenpflicht? F\u00fcr Unternehmer mit einem Jahresumsatz \u00fcber 15.000,&#8211; \u20ac und Barums\u00e4tzen \u00fcber 7.500,&#8211; \u20ac besteht ab dem Jahr 2016 die Verpflichtung zur Verwendung eines elektronischen Aufzeichnungssystems. Als Registrierkasse k\u00f6nnen auch serverbasierende Aufzeichnungssysteme, Waagen und Taxameter mit Kassenfunktionen dienen. Beide Umsatzgrenzen m\u00fcssen \u00fcberschritten werden, damit die Kassenpflicht eintritt. Ab 1. J\u00e4nner 2017 [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"parent":0,"menu_order":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":{"footnotes":""},"class_list":["post-132","page","type-page","status-publish","hentry"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.heurigenkassen.at\/cms\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/132","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.heurigenkassen.at\/cms\/wp-json\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.heurigenkassen.at\/cms\/wp-json\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.heurigenkassen.at\/cms\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.heurigenkassen.at\/cms\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=132"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.heurigenkassen.at\/cms\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/132\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.heurigenkassen.at\/cms\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=132"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}