Über REGISTRIERKASSEN:

  • Mit Heurigenkassen.at ist die Registrierkassenpflicht zu 100% erfüllt
  • Heurigenkassen.at sind zu 100% fiskalsicher und bereits auf die technische Sicherheitseinrichtung, die ab 1.1.2017 verpflichtend vorhanden sein muss, vorbereitet!
  • Mit Heurigenkassen.at erfüllen Sie nicht nur die gesetzlichen Vorschriften, Sie haben auch ein perfektes Werkzeug für die tägliche Arbeit gefunden!

Registrierkassenpflicht und Belegerteilungsverpflichtung

Neue gesetzliche Regelungen ab 1.1.2016 – was bedeutet das für mein Unternehmen?

Ab dem 1.1.2016 gelten für Unternehmen neue steuerrechtliche Bestimmungen.

 

Registrierkassenpflicht

Unternehmen haben zur Einzelerfassung der Barumsätze zwingend ein elektronisches Aufzeichnungssystem (Registrierkasse) zu verwenden, wenn:

  • der Jahresumsatz je Betrieb € 15.000,– und
  • die Barumsätze dieses Betriebes € 7.500,– im Jahr überschreiten.Belegerteilungsverpflichtung  
  • Für jedes Unternehmen besteht ab 1.1.2016 die Verpflichtung, bei Barzahlungen einen Beleg zu erstellen und dem Käufer auszuhändigen. Dieser muss den Beleg entgegennehmen und bis außerhalb der Geschäftsräumlichkeiten für Zwecke der Kontrolle durch die Finanzverwaltung mitnehmen.  Einzelerfassung mittels Registrierkasse
  • Unter Registrierkasse versteht man jedes elektronisches Datenverarbeitungssystem, das elektronische Aufzeichnungen zur Losungsermittlung und Dokumentation von Barumsätzen erstellt (z. B. Registrierkassen, serverbasierte Aufzeichnungssysteme, Waagen, Taxameter etc.).
  • Der Begriff „Barumsätze“ umfasst auch die Zahlung mit Bankomat- oder Kreditkarte, die Hingabe von Barschecks oder ausgegebenen Gutscheinen, Bons, etc.
  • Ein Kassasturz, wie ihn bisher Unternehmen bis € 150.000,– Jahresumsatz machen durften, ist grundsätzlich nicht mehr zulässig.
  • Sämtliche Steuerpflichtige, die für steuerliche Zwecke Bücher und Aufzeichnungen zu führen haben, müssen ihre Bareinnahmen künftig einzeln aufzeichnen – das sind alle Unternehmen außer Vermietungseinkünfte (nicht zu verwechseln mit gewerblichen Zimmervermietungen!)
  • Wichtiger Hinweis: Darüber hinaus müssen die Registrierkassen ab dem 1.1.2017 auch über eine spezielle technische Sicherheitseinrichtung verfügen, die die Unveränderbarkeit der Aufzeichnungen sicherstellt.  Dies ist in Heurigenkassen.at bereits berücksichtigt.